Gerne übernehmen wir für Sie die WEG-Verwaltung und betreuen Ihr Objekt technisch, kaufmännisch und juristisch.

WEG-Verwaltung

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) fallen nicht nur bei größeren Gebäudekomplexen, sondern auch bei kleineren Wohneinheiten eine Vielzahl von verschiedensten Aufgaben an – von der Pflege der Immobilie über die finanzielle Abwicklung bis hin zum Schriftverkehr. Gerne übernehmen wir für Sie die WEG-Verwaltung und betreuen Ihr Objekt technisch, kaufmännisch und juristisch. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der WEG-Verwaltung von Liegenschaften verschiedenster Größenordnung.

  • Einrichten und Durchführen einer Buchführung nach den GoB
  • Erstellen einer jährlichen Wohngeldabrechnung über die Einnahmen/Ausgaben der WEG als Gesamt- und Einzelabrechnung mit Hinweis auf die Verrechenbarkeit an Mieter und eines jährlichen Wirtschaftsplans je Sondereigentum
  • Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Abwicklung aller Zahlungen
  • Einzug der vom Eigentümer zu zahlenden Gebühren per Lastschrift
  • Eröffnen und Führen eines Bankkontos sowie eines Rücklagenkontos
  • Verwalten der Rücklagen
  • Durchführen der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Umsetzen der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
  • Auswahl und Abschluss von Versicherungs-, Dienst- und Wartungsverträgen
  • Sonstige Verträge im Rahmen der Verwaltertätigkeit abschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vornehmen
  • Abwickeln von Schadensfällen
  • Periodische Begehungen der Liegenschaft bzw. Kontrollbesuche
  • Führen des gesamten erforderlichen Schriftverkehrs
  • Überwachen und koordinieren des Hausmeisterservices, der Gebäudereinigung, des Winterdienstes und der Grünanlagenpflege der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung und der Pflichten der Eigentümer
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und Hausmeister
  • Einholen von Handwerker-Kostenvoranschlägen
  • Beraten über kurz- und mittelfristigen Bedarf von Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Ausschreiben von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Stellungnahme bei größeren Renovierungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen
  • Überwachen solcher Arbeiten bzw. des beauftragten Architekten
  • Auftragsvergabe ggf. in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Gewährleistungsfristen überwachen und in Abstimmung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungsrechte geltend machen
  • Veranlassen von vorbeugenden und sofortigen Sicherheitsmaßnahmen
  • Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachfirmen
  • Willenserklärungen und Zustellungen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen und mit Wirkung für und gegen sie entgegennehmen
  • Vereinbaren einer Vergütung mit einem Rechtsanwalt im Rahmen eines Rechtsstreits
  • Geltendmachung von Ansprüchen gerichtlich und außergerichtlich, sofern durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt
  • Vornehmen sonstiger Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, soweit durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da eine Wohnungseigentumsverwaltung im Detail noch vieles mehr beinhaltet.

Neben dem umfassenden Verwaltungsservice hat die Werterhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie(n) höchste Priorität.

So sehen sich die Eigentümer regelmäßig den zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen anderer Gemeinschaftsmitglieder gegenüber. Deshalb ist es auch eine wichtige Aufgabe der WEG-Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass der Gemeinschaftsfrieden gewahrt wird. Im Dialog mit den Eigentümern und dem Verwaltungsbeirat erarbeiten wir hier Lösungen und setzen diese professionell um.

Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend. Gegebenenfalls schalten wir in Abstimmung mit Ihnen eine erfahrene Anwaltskanzlei ein. Als Mitglied des VDIV-Verbandes der Immobilienverwalter können wir hier gewisse Beratung auch unentgeltlich erhalten.